Dem Rechtsverhältnis zwischen Verein und Profifußballer liegt regelmäßig ein schriftlicher Arbeitsvertrag zu Grunde.
Daraus erwächst einerseits ein Anspruch des Spielers gegen den Verein auf Beschäftigung entsprechend den arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Andererseits unterliegt der Spieler als Arbeitnehmer dem Direktionsrecht des Vereins als Arbeitgeber (§ 106 GewO). Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher...